LETS Logo LETS Puchheim, Gröbenzell & Umgebung

Tauschregeln
LETS Puchheim/Gröbenzell



1 Ziele

LETS bedeutet "Local Exchange Trading System". LETS ist ein lokales Tausch- und Handelssystem — ein Tauschring für Dinge und Dienste.
Ziel ist die Aktivierung brach liegender oder unerkannter Fähigkeiten sowie die schnelle, regionale Zusammenführung von Angebot und Nachfrage. Mit LETS werden ein unmittelbares, erfolgreiches, gerechteres (zinsloses) und zukunftssicheres Wirtschaften sowie sozialer Austausch und gegenseitige Hilfe gelebt.
Organisiert wird LETS Puchheim (+ Gröbenzell + Umgebung) von einem Leitungsgremium aus fünf Personen. LETS ist nicht gewinnorientiert; die Gebühren decken nur die tatsächlichen Kosten von Organisation und Werbung.
Der Tausch wird bargeldlos in "Zeitwährung" durchgeführt und in Verrechnungsheften dokumentiert. Es werden Eigenschaften wie Solidarität, Kreativität, Eigeninitiative, Hilfsbereitschaft und Selbstvertrauen gefördert. Dadurch bildet sich ein regionales – und durch die Anbindung an weitere LETS-Gruppen auch überregionales – tragfähiges Netzwerk, das die Region wirtschaftlich und kulturell stärkt. LETS bietet ein wertvolles Angebot an Dingen und Dienstleistungen, die zudem in dieser Form auf dem freien Markt oft gar nicht erhältlich sind.
Weitere Informationen über LETS Puchheim unter https://www.lets-puchheim.de,
über LETS München unter https://www.lets-muenchen.de.

2 Mitgliedschaft


2 a Beginn der Mitgliedschaft
Teilnehmen kann jede Person (Firma oder Organisation), die willens ist, einen Austausch über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben.
Die Teilnahme beginnt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Bezahlung der Aufnahmegebühr (10 €) sowie Nennung der Angebote und Gesuche des Teilnehmers. Das neue Mitglied erhält sodann ein Tauschheft (Kosten 1 €), die letzte Marktzeitung, die Anzeigen sowie eine Mitgliederliste. Außerdem kann es sich für den Empfang des wöchentlich erscheinenden Newsletters anmelden.

2 b Wechsel des Tauschrings
Beim Übertritt in einen oder von einem anderen Tauschring wird zwischen den Verwaltern der Tauschringe ein Übertrag der Talente in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen. Die Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Tauschring Puchheim/Gröbenzell entfällt; für das neue Tauschheft ist jedoch die jeweils festgelegte Gebühr zu bezahlen.

2 c Transparenz und Vertraulichkeit der Mitgliederdaten
Jedes Mitglied stimmt bei Beginn der Mitgliedschaft der Weitergabe seiner Adressdaten sowie der Information über seine Angebote ausschließlich an LETS-Mitglieder zu. Dies ist für die Erstellung der Mitgliederliste und die Aufnahme in die zusammen mit der Marktzeitung verteilten Anzeigen als Handelsgrundlage nötig. Die Weitergabe dieser Daten zu einem anderen Zweck als dem LETS-Austausch ist nicht erlaubt.

2 d Regelmäßig anfallende Gebühren
Für die Organisation (nötige Arbeiten und Kosten für die Verwaltung, Auslagen des Tauschrings – z.B. Saalmiete – usw.) fallen monatliche Verwaltungsgebühren (bis auf Weiteres höchstens 3 Talente pro Monat) an; diese und die Gebühren für die zur Zeit halbjährlich erscheinende Marktzeitung (bis auf Weiteres höchstens 2 Talente pro Zeitung) werden von jedem Mitglied jährlich im Voraus (bei der Tauschheftkontrolle; siehe 3 c) abgebucht. Die Höhe der Gebühren wird jährlich neu festgesetzt; Informationen darüber finden sich in der jeweils aktuellen Marktzeitung. Neumitglieder sind in den ersten drei Monaten von der Verwaltungsgebühr befreit.

3 Verrechnung von Tauschgeschäften


3 a Talente
Die Verrechnungseinheit heißt Talente (der Wert von 2 Talenten wird mit ca. 1 € angesetzt). 20 Talente entsprechen dem Wert einer geleisteten Stunde Arbeit. Art und Qualität aller Arbeiten werden grundsätzlich als gleichwertig betrachtet. Die Stundenvergütung kann jedoch in seltenen Ausnahmen und gegenseitigem Einvernehmen auch frei vereinbart werden. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen ausschließlich „moralische“ Guthaben dar. Sie können nicht in Geld eingefordert werden.

3 b Konten
Jeder Teilnehmer erhält eine Mitglieds- bzw. Kontonummer. Mit Hilfe eines Tausch-
heftes werden die Austauschvorgänge dokumentiert.
Das Konto kann bis zu einem Kontostand von 200 Talenten überzogen werden (= -
200 Talente). Die Teilnehmer sind gehalten, den Tauschpartner darauf aufmerksam zu machen, falls der Kontostand diesen Minuswert unterschreitet.
Eine Begrenzung des Guthabens nach oben besteht nicht. Ziel ist es jedoch, die Talente möglichst rege im Umlauf zu halten. Bei Guthaben über 1500 Talenten dürfen zum Abbau des Guthabens ausnahmsweise auch Familienmitglieder oder Freunde im Namen des LETS-Mitglieds das Tauschheft nutzen; das LETS-Mitglied trägt jedoch die volle Verantwortung für die korrekte Abwicklung des Tauschgeschäftes.
Der bei der Tauschheftkontrolle (siehe 3 c) ermittelte Kontostand der Mitglieder wird im Anhang der Ende Juni erscheinenden Marktzeitung veröffentlicht, sofern das einzelne Mitglied keinen Widerspruch anmeldet.

3 c Tauschheft
Es darf nur mit Mitgliedern gehandelt werden, die für das laufende Jahr über ein gültiges Tauschheft verfügen. Gültig ist ein Tauschheft dann, wenn die Verwaltungsgebühr für das laufende Jahr verbucht und das Ablaufdatum mit Unterschrift eines Mitglieds des Leitungsgremiums eingetragen ist.
Jeder Tauschvorgang wird im Tauschheft eigenverantwortlich festgehalten. Der Kontostand beider Tauschpartner ist nach Vollzug des Tauschgeschäfts in beiden Tauschheften einzutragen (der eigene Kontostand in der Zeile ohne Beschriftung, der Kontostand des Tauschpartners in der normalerweise mit „TP“ beschrifteten oberen Zeile); beide Tauschpartner haben zu unterschreiben.
Das Mitglied führt das Heft eigenverantwortlich und legt es jeweils nach Ablauf eines Jahres der Verwaltung zur Kontrolle der Umsätze und zur Abbuchung der Verwaltungsgebühr und der Gebühr für die Marktzeitungen für das kommende Jahr sowie zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer vor. Mitgliedern, die per e-mail zu erreichen sind, werden zwei Termine angeboten, zu denen sie persönlich zur Tauschheftkontrolle kommen können; Mitglieder ohne e-mail müssen das Tauschheft ohne Aufforderung rechtzeitig vorlegen oder (zusammen mit einem frankierten Rücksendeumschlag) einsenden. Mitglieder, die bis Ende Januar des Folgejahres ihr Tauschheft ohne Angabe von Gründen nicht haben aktualisieren lassen, dürfen bis zur nächsten Mitgliederversammlung nicht an Tauschgeschäften teilnehmen; die übrigen Mitglieder werden entsprechend informiert. Auf der nächsten Mitgliederversammlung wird das weitere Vorgehen geregelt.
Das Tauschheft ist wie Bargeld zu behandeln - ein Verlust geht zu Lasten des Verlierers. Bei hohen Guthaben empfiehlt es sich, eine Fotokopie anzufertigen, anhand derer man im Bedarfsfall mit Bestätigung der Handelspartner versuchen kann, den ursprünglichen Saldo zu rekonstruieren. Eine Mithilfeverpflichtung oder Akzeptanz durch das Leitungsgremium besteht jedoch nicht.
Die Verwaltung ist bei missbräuchlicher Verwendung des Tauschheftes berechtigt, dieses bis zur Klärung einzuziehen.

3 d Tausch mit fremden LETS-Ringen
Die Attraktivität des Tauschens erhöht sich dadurch wesentlich, dass bei Zustimmung des fremden Tauschpartners ein Austausch mit anderen Tauschringen jederzeit möglich ist; allerdings ist eine aus Gutscheinen o.ä. bestehende „Währung“ nicht akzeptabel. Wichtig ist, dass der Tauschvorgang in den Heften beider Tauschpartner quittiert wird und die Kontonummer sowie der Name des Tauschpartners und -rings notiert werden. Für bessere Übersichtlichkeit sind die Einträge über Tauschgeschäfte mit Partnern fremder Tauschringe farbig zu markieren.

3 e Zusatzkosten bei Leistungen
Hinsichtlich eventuell anfallender Fahrt-, Material- oder sonstiger Kosten einigen sich die Tauschpartner vor Austausch der Sache oder der Dienstleistung auf einen entsprechenden Ausgleich in Talenten oder Euro.

4 Treffen und Kommunikation der Mitglieder


4 a Regelmäßige Treffen
Die regulären Mitgliedertreffen finden vierteljährlich statt, abwechselnd in Puchheim (Ende Januar und Ende Juli) und Gröbenzell (Ende April und Ende Oktober). Bei diesen Treffen wird Organisatorisches besprochen, werden Informationen für Interessenten gegeben und Erfahrungen ausgetauscht. Neue Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu präsentieren. Außerdem kann getauscht werden. Es wäre zu begrüßen, wenn jedes Mitglied zumindest einmal im Jahr an einem solchen Treffen teilnimmt.
Über die genauen Termine der nächsten Treffen (bis einschließlich Januar des folgenden Jahres) wird in der Marktzeitung informiert; die Marktzeitung sowie die aktuellen Anzeigen und die Mitgliederliste werden per e-mail verschickt bzw. an die Mitglieder ohne e-mail bei den Treffen Ende Januar und Ende Juli verteilt. Die aktuellen Termine werden auch im Internet unter https://lets-puchheim.de veröffentlicht. Mitglieder, die e-mails empfangen können, werden zusätzlich in Rundschreiben auf die Termine hingewiesen.

4 b Zusätzliche Treffen
Ab und zu finden zusätzliche Treffen, Veranstaltungen und Feste statt, die auf der Homepage und via Rundmail und, soweit möglich, in der Marktzeitung angekündigt werden; e-mail-lose Mitglieder werden möglichst auch per Telefon verständigt. Bei wichtigen anstehenden Entscheidungen (z.B. Umbesetzung des Leitungsgremiums, gravierende Änderungen der Tauschregeln, Auflösung des Tauschrings), die nicht bis zum nächsten regulären Treffen aufgeschoben und auch nicht durch Mitgliederbefragung gefällt werden können, kann entweder durch das Leitungsgremium oder durch die einfache Mehrheit aller LETS-Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig ist. Die Tagesordnung für eine solche außerordentliche Mitgliederversammlung muss den Mitgliedern zwei Wochen vor dem Termin zugehen.

4 c Kommunikation der Angebote und Gesuche
Leistungen, die Mitglieder über längere Zeiten anbieten oder suchen, werden in die zur Zeit halbjährlich erscheinenden und mit der Marktzeitung verteilten Anzeigen aufgenommen. Kurzfristige, einmalige Angebote und Gesuche können in den wöchentlich erscheinen den Newsletter (http://www.lets-ffb.de/anzeigen) gesetzt oder in dringenden Fällen auch über ein Mitglied des Leitungsgremiums an die Mitglieder weitergegeben werden. Das Leitungs gremium behält sich vor, Einträge in den Angeboten, die den ethischen, moralischen und ide-
ellen Grundätzen von LETS oder dem Grundgesetz widersprechen oder in anderer Weise als unpassend betrachtet werden, zurückzuweisen.

4 d Kommunikation in der Marktzeitung
Möchte ein Mitglied des Tauschrings von einem interessanten Projekt berichten oder eine für LETS relevante Erfahrung oder Geschichte mitteilen, so kann dies mit einem Beitrag in der Marktzeitung geschehen. Eine DIN-A4-Seite in Schriftgröße 12 wird mit 20 Talenten honoriert. Über die Veröffentlichung entscheidet das für die Marktzeitung zuständige Mitglied des Leitungsgremiums.

5 Verantwortlichkeiten


5 a LETS
LETS übernimmt keinerlei Verantwortung für Wert, Menge und Qualität der gehandelten Dienstleistungen oder Waren. Die LETS-Tauschpartner einigen sich miteinander. Alle LETS-Aktivitäten erfolgen auf eigenes Risiko. LETS bietet keinen Versicherungsschutz.

5 b Tauschpartner
Über die geleistete Dauer, Wert, Menge und Qualität einer Dienstleistung sowie über den angemessenen Wert von Dingen in Talenten einigen sich die Tauschpartner miteinander. Jeder Teilnehmer muss sich mit Hilfe des Tauschheftes vergewissern, ob sein Tauschpartner ausreichend Talente zur Verfügung hat, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, und ob das Heft noch gültig ist. Der Tauschpartner achtet auch auf die richtige Saldoberechnung seines Vorganges.
Jedes Mitglied sollte seine veröffentlichten Daten in den mit der Marktzeitung verteilten Informationen (Anzeigen und Mitgliederliste) regelmäßig prüfen und ggf. berichtigen lassen.

5 c Leitungsgremium
Um alle Belange des LETS-Tauschrings wie z.B. Aktualisierung der Tauschregeln (abgesehen von gravierenden Änderungen – dazu siehe 4b), allgemeine Organisation, Verwaltung der Mitgliederdaten und -anzeigen, Kontakt zu den Umlandtauschringen, Betreuung der Homepage, Erstellen der Marktzeitung) kümmert sich ein Leitungsgremium. Dieses Leitungsgremium besteht aus fünf Teilnehmern, die in einer vorher bekannt gegebenen regulären Mitgliederversammlung oder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden. Das Amt endet entweder durch Abwahl oder durch Niederlegung.
Zur allgemeinen Organisation gehört die Führung des System- und des Spendenkontos. Deren Kontostände werden im Anhang der Ende Juni erscheinenden Marktzeitung veröffentlicht; Einblick in die Kontoverläufe ist den Mitgliedern jederzeit zu ermöglichen.

5 d Gewerbliche Nutzung
Bei den LETS-Angeboten handelt es sich um eine steuerfreie Nachbarschaftshilfe. Bei sehr großen (gewerblichen) Transaktionen sind die Teilnehmer für eine evtl. Besteuerung selbst verantwortlich. LETS ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen Steuern einzuziehen.
Bei den Angeboten in den mit der Marktzeitung verteilten Anzeigen und im Newsletter handelt es sich um Hilfs- oder Mithilfsangebote nicht geschützter Tätigkeiten, die eine marktübliche, fachkundig professionelle Handwerker- oder Fachkraftleistung nicht ersetzen können.

6 Beendigung der Mitgliedschaft


6 a Ausscheiden auf eigenen Wunsch
Eine Beendigung der Teilnahme ist jederzeit möglich; eine schriftliche Austrittserklärung ist an das Leitungsgremium zu richten.
Ein Anspruch auf Rückzahlung von Verwaltungsgebühren besteht nicht. Für ein Talente-Guthaben am Ende der Mitgliedschaft können für ein halbes Jahr nach Austritt noch Leistungen in Anspruch genommen werden; das Guthaben kann aber auch an ein LETS-Mitglied (dieses oder eines anderen Ringes) übertragen werden. Erfolgt kein Ausgleich, kommt das Guthaben dem Spendenkonto zugute. Der bei Eintritt in Euro geleistete Beitrag wird nicht erstattet. Ein Negativ-Guthaben bei Beendigung der Mitgliedschaft muss innerhalb eines halben Jahres nach Austritt durch entsprechende Tauschringleistungen an aktive Mitglieder ausgeglichen werden. Nur in Ausnahmefällten ist dies durch die Entrichtung der Minus-Summe in Euro möglich (1 € für 2 Talente).

6 b Beendigung der Mitgliedschaft durch Tod
Die Mitglieder können schriftlich festlegen, was mit ihrem Guthaben nach dem Tod geschehen soll: Gutschrift auf das Konto eines anderen Mitglieds von LETS oder Überschreiben des Guthabens auf die Erben. Existiert keine Verfügung, geht das Guthaben auf das Spendenkonto von LETS.
Entsprechende Formulare werden bei der Aufnahme neuer Mitglieder an diese übergeben. Sie sind generell beim Leitungsgremium erhältlich und werden nach dem Ausfüllen auch dort aufbewahrt.

6 c Ausschluss
Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Tauschregeln kann als letztes Mittel das Mitglied durch das Leitungsgremium aus dem Tauschring ausgeschlossen werden.

7 Mithilfe aller LETS-Teilnehmer

Für die Werbung eines neuen Mitglieds erhalten Mitglieder des Tauschrings eine Gutschrift von 10 Talenten (gilt nicht bei Übertritt aus einem anderen Tauschring).
Für einen fruchtbaren und freudigen Austausch innerhalb unseres Tauschringes sind alle Teilnehmer aufgefordert, aktiv mitzuwirken: sowohl beim regen Tauschen als auch mit neuen Ideen und gemeinschaftlicher Mithilfe für all die anstehenden Dinge.

Viel Spaß beim Tauschen!




Ja ich habe verstanden

Auf unserer Seite werden sogenannte Session-Cookies verwendet. Diese dienen nur dazu, dass die einzelnen Plugins während dieser Sitzung funktionieren, und werden nach 24 Stunden gelöscht. Mehr erfahren